Insiderhandel an den Finanzmärkten ist verboten

Insidertrades sind verlockend aber wie viele nicht wissen, kann es schnell zu hohen Geld- oder Freiheitsstrafen kommen. An der Börse sollen alle Markteilnehmer die gleichen Chancen haben und nicht durch Insiderinformationen risikofreie Vorteile haben.

Veröffentlicht am 29.01.2023

Insiderhandel ist kein Kavaliersdelikt

Damit die Finanz- und Kapitalmärkte auf der ganzen Welt reibungslos funktionieren, sollten alle Anleger den gleichen Zugang zu Informationen und Nachrichten über börsennotierte Aktien-Unternehmen haben.

Alle Marktteilnehmer sollen zu den selben Voraussetzungen und Risiko entscheiden können, ob sie ihr Geld anlegen wollen oder nicht. Jede nicht veröffentlichte Information, die das Kaufverhalten von professionellen Händlern und Privatanlegern beeinflussen kann, unterliegt daher einer strengen Regelung.

Leider ist der Insiderhandel, im englischen unter "Directors Dealings" bekannt, in der Praxis immer noch eine der häufigsten begangenen Straftaten an den Börsen. Es steht daher außer Frage, dass sich dieses Verhalten negativ auf die Finanz- und Kapitalmärkte auswirkt und deren Entwicklung beeinträchtigt.


Was genau ist Insiderhandel?

Insiderhandel sind Aufträge zum Kauf oder Verkauf von börsennotierten Wertpapieren durch Personen, die Zugang zu unveröffentlichten Informationen über ein Finanzinstrument haben, die sie in eine vorteilhafte Position gegenüber anderen Marktteilnehmern versetzen, und die diese Informationen nutzen, um einen risikolosen Gewinn zu erzielen.

Wann genau sind Ereignisse Insiderinformationen?

Sie sind gesetzlich genau spezifiziert und müssen auf Umstände oder Ereignisse hinweisen, die eingetreten sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie eintreten, und es möglich ist die Börsenkurse zu beeinflussen. Nachrichten werden als Insiderinformationen eingestuft wenn z.B.:

  • die potenziellen Auswirkungen dieser Ereignisse
    nach ihrer Veröffentlichung den Kurs erheblich beeinflussen könnten
  • wenn sie von einem Händler oder Anleger bei seinen Anlageentscheidungen verwendet werden könnten.
  • ein börsennotiertes Unternehmen verpflichtet wäre, diese Informationen in Form eines aktuellen Berichts an die Öffentlichkeit weiterzugeben.

Wer betreibt Insiderhandel?

Häufig handelt es sich bei der Person, die den Insiderhandel betreibt, um einen so genannten Insider, d. h. um eine Person, die bei dem betreffenden Unternehmen beschäftigt ist. Oft handelt es sich aber auch um eine Person, die durch eine Beziehung an Insiderinformationen gelangt. Es kommt auch vor, dass Insiderhandel von anderen Personen betrieben wird, die Zugang zu vertraulichen Daten haben, wie z. B. Maklern und Wirtschaftsprüfern.

In der Praxis sind alle Personen, die Zugang zu wichtigen Informationen über ein börsennotiertes Unternehmen haben, potenziell dem Insiderhandel ausgesetzt:

  • bei der Unterzeichnung bedeutender Vereinbarungen und Verträge
  • Erzielung überdurchschnittlicher Gewinne oder Verluste der Gesellschaft
  • Aufforderung zum Verkauf von Aktien (zu einem über dem Marktpreis liegenden Preis)
  • Fusionen oder Übernahmen
  • Erwerb oder der Veräußerung eines größeren Aktienpakets

Insiderüberwachung
Insiderinformationen zu nutzen ist verboten und strafbar. Um Insiderhandel auf die Spur zu kommen, wertet die Wertpapieraufsicht Daten über alle Wertpapiergeschäfte aus, die zum Beispiel Banken melden müssen; sie analysiert zudem Ad-hoc-Mitteilungen und geht Hinweisen Dritter nach.

Wie hoch ist die Strafe für Insiderhandel?

Nach deutschem Recht muss beim Handel an der Frankfurter Börse der Grundsatz der Gleichheit und Transparenz der Börseninformationen beachtet werden. In der Praxis ist der Insiderhandel, wie man sich leicht vorstellen kann, gesetzlich verboten und wird sowohl mit verwaltungsrechtlichen als auch strafrechtlichen Sanktionen geahndet.

Strafrechtliche Sanktionen

Nach dem Strafrecht wird jeder Insider, der Insiderinformationen weitergibt, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder beidem bestraft.


Was ist ein Hedgefonds? Chancenreich aber mit Risiko verbunden
Hedge-Fonds können sehr viel Geld verdienen. Aber sie bergen auch große Risiken wie man im Fall Gamestop gesehen hat. Man sollte sich daher genau überlegen, ob man und vor allem wie viel Geld man diesen Fonds investieren möchte.

Wichtig ist, dass auch gegen das Unternehmen selbst eine Verwaltungsstrafe verhängt werden kann, wenn es seinen Offenlegungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Die gesetzlichen Grundlagen sind:

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpHG) und in der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) geregelt:

  • §33ff. WpHG (Veröffentlichungspflicht bei Veränderung der Stimmrechtsanteile)
  • Art. 14 MAR (Arten des Insiderhandels)
  • §119 WpHG (Nutzung, Weiterleiten und das Empfehlen ist strafbar)
  • § 15 StGB (Strafbarkeit bei vorsätzliches Handeln)
  • § 263 StGB (mit Absicht Vermögensvorteile sichert)
  • Art. 19 MAR (Vorstand und Aufsichtsrat und deren Lebens- bzw. Ehepartner müssen alle Aktien-Käufe bzw. Verkäufe über 5.000 Euro melden)
  • Art 17 MAR (Börsennotierte Unternehmen müssen Kursrelevante Informationen unverzüglich bekanntgeben. AdHoc-Publizität)

Wer oder was ist von Insiderinformationen betroffen?

Insiderinformationen betreffen in erster Linie Aktien börsennotierter Unternehmen, aber auch Personen, die damit in Verbindung stehen. Viel größer, ist der Personenkreis, der mit dem Handel und der Betretung anderer Finanzinstrumente, wie Derivate, Investmentfonds oder sogar durch ihre Emittenten-Banken beauftragt wird.

Dieses Thema betrifft häufig auch die Aktionäre von Unternehmen, ihre leitenden Angestellten und die für sie handelnden Personen, ihre Wirtschaftsprüfer oder ihre Angestellten.

Auch Personen, die in einer Tochter- oder Muttergesellschaft einer börsennotierten Gesellschaft die oben genannten Funktionen ausüben, sollten auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. Natürlich haben auch Makler, Market-Maker und Berater von Unternehmen täglich mit Insiderinformationen zu tun.


Beispiele für Insidertrades aus Deutschland und den USA:

  • USA: 2001 die Geschäftsfrau Martha Stewart verkauft 4.000 Aktien vor einer wichtigen negativen Meldung der Firma ImClone. Sie wurde zu 5 Monate Gefängnis verurteilt.  
  • Deutschland: 2020 85 Mitarbeiter der Bafin stehen im Verdacht der Vorteilnahme beim Handel mit Wirecard-Aktien. Es handelt sich um 495 private Aktiengeschäfte. Die Staatsanwaltschaft prüft die Fälle. Seit 2022 müssen alle Mitarbeiter Aktiengeschäfte ab einem Euro melden.
  • USA: Raj Rajaratnam - der ehemalige Vorsitzende des Galleon-Hedgefonds, wurde zu eine Gefängnisstrafe von 11 Jahren und einer Strafe von 60 Millionen US-Dollar verurteilt. Er hat über viele Jahre ein Insider-Netzwerk aufgebaut und diverse Insidertrades getätigt. Zu den betroffenen Aktien gehörten unter anderem Intel, AMD und Google.
  • Deutschland: 2022 Ein ehemaliger Banker und ein Versicherungsagent haben durch diverse Insidergeschäfte Millionenbeträge verdient. Der Versicherungsagent muss 3 Jahre und 8 Monate ins Gefängnis. Der Banker erhielt ein Bewährungsstrafe vorm langgericht Frankfurt. Bei den bevorteilten Börsengeschäften ging es z.B. um die Übernahme von Osram. Weitere Ermittlungen laufen noch.  Quelle.

Directors Dealing - Wo kann ich aktuelle Insidertrades finden?

Im Internet gibt es diverse Portale die Insidertrades anzeigen. Alle bekommen die Daten von den offiziellen Meldestellen des jeweiligen Landes. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Aktualität und optischen Aufbereitung der Insiderinformationen.  

5 Portale mit Insiderdaten im Überblick:

Insider-Alarm.de - mit das aktuellste Portal - https://www.insider-alarm.de/

Insiderkauf.de - Portal mit Überblick und vielen Vergleichstabellen - https://www.insiderkauf.de/

Wallstreet:Online - Top- Kauf und Verkaufstabelle und einem Filter - https://www.wallstreet-online.de/aktien/insidertrades

Finanzportal Boerse.de - https://www.boerse.de/insider-trades/

Bafin - die offizielle Datenbank für Insidergeschäfte - https://portal.mvp.bafin.de/database/DealingsInfo/sucheForm.do?sonderSucheEmittent=true&emittentButton=Suche Emittent

* Enthält bezahlte Werbelinks .

Haftungsausschluss: Bei allen Inhalten auf Börse.net handelt es sich ausdrücklich nicht um Anlageberatung. Ihre Risikodisposition kann von uns nicht eingeschätzt werden. Der Autor besitzt keines der genannten Wertpapiere. Keiner der Inhalte stellt ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Falls Sie sich doch zu einem Kauf oder Verkauf entscheiden, handeln Sie immer auf eigenes Risiko.

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