Die Quellensteuer

Die Veranlagung der Quellensteuer im Ausland wird unterschiedlich gehandhabt. Eine Anrechnung für das Inland ist möglich, wenn z.B. Aktien, auf die Quellensteuer abgeführt wird, in einem ausländischen Depot ve

Veröffentlicht am 31.12.2020

Die Quellensteuer - was ist das für eine Steuer und wie wird sie bezahlt?

Es gibt sehr viele Arten von Steuern, die unterschiedlich erfasst und abgeführt werden. Als Steuerzahler und steuerpflichtige Person ist man auch unterschiedlich von diesen verschiedenen Steuerarten betroffen - oder auch gar nicht. Zu diesen Steuern zählt die Quellensteuer.

Die Quellensteuer ist nicht einheitlich, sondern lässt sich in unterschiedliche Unterkategorien einteilen. Eine Besonderheit der Quellensteuer ist, dass man sie als Steuerpflichtiger nicht aktiv bezahlen muss. Die Quellensteuer wird automatisch an der Quelle (daher der Name) veranlagt und auch automatisch abgezogen. Dieses passiert in der Regel durch Banken, sodass sich der Steuerpflichtige um nichts kümmern muss. Allerdings kann es sein, dass er den Anspruch hat, die Quellensteuer erstattet zu bekommen. Das ist zum einen der Fall, wenn er die Quellensteuer mit anderen Steuern verrechnen darf oder eine Doppelbesteuerung resultieren würde.

Die bekanntesten Quellensteuern sind die Lohnsteuer, Abgeltungssteuer (auf Aktien) und die Kapitalertragssteuer (Körperschaftssteuer)

Die Veranlagung der Quellensteuer im Ausland wird unterschiedlich gehandhabt. Eine Anrechnung für das Inland ist möglich, wenn z.B. Aktien, auf die Quellensteuer abgeführt wird, in einem ausländischen Depot verwahrt werden. Für  genaue Informationen ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) und der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Viele Arten von Quellensteuern betreffen in Deutschland steuerpflichtige Personen. In der Regel versteht man unter Quellensteuer im engeren Sinne aber die Abgeltungssteuer ( auf Aktien, die automatisch an der Quelle durch die Depotbank im Inland oder Ausland an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt wird.
Bei der Abgeltungssteuer muss man sich aktiv in vielen Fällen um die Anrechnung/Anerkennung durch das Finanzamt kümmern. Bei allen anderen Formen wie der Lohnsteuer erfolgt die Erstattung ggf. durch einen Lohnsteuerjahresausgleich oder die Abgabe der Steuererklärung mit einem Steuererstattungsanspruch.

Wie viel Prozent beträgt die Quellensteuer?

Es gibt bei der Quellensteuer keinen einheitlichen Satz, der für alle Länder gleichermaßen gilt. Vielmehr hat jedes Land unterschiedliche Prozentsätze, die als Quellensteuer auf Aktien und andere Vermögenswerte abgezogen werden. Deutschland hat eine relativ hohe Quellensteuer im Vergleich zu anderen EU Staaten. Lediglich die skandinavischen Staaten wie Finnland und Schweden haben hier noch höhere Sätze. Die Steuer in Deutschland beträgt 25 % + Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge.

Gerade im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit haben viele Anleger auch Aktien in anderen Staaten. Es ist also auch darauf zu achten, dass die Quellensteuer von der Dividende abgezogen wird. Unter Umständen muss man, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, selbst aktiv werden. Mit einigen Ländern hat Deutschland aber ein Abkommen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Eine besondere Regelung gilt auch für die Schweiz. Dort wird die Quellensteuer für Personen erhoben, die Kapitaleinlagen auf Konten und Aktien bei Schweizer Banken haben, aber entweder ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben oder noch über keine Niederlassungsbewilligung verfügen. Alle anderen Bürger sind in der Schweiz regulär steuerpflichtig und fertigen eine normale Steuererklärung aus. Für die USA gilt ein Quellensteuersatz von 30 %. Von allen Dividenden, die in den USA erwirtschaftet werden, werden somit automatisch vor Auszahlung diese 30 % einbehalten.

Allerdings haben Deutschland und die USA ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, sodass der Steuerpflichtige dann eine Reduzierung um 15 % in Deutschland beantragen kann. Auskünfte erteilt auch hier das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.). Diese Grundregel ist aber zu merken: Der US-Quellensteuersatz beträgt 30 %. Die darauf einbehaltene Quellensteuer kann man sich anteilig erstatten lassen. In Deutschland gibt es pauschale Freibeträge in Höhe von 801 Euro für Einzelpersonen oder 1602 Euro steuerlicher Freibetrag bei Paaren. Diese Pauschalen kann man zunächst ausschöpfen.

Wann wird die Quellensteuer abgezogen?

Die Quellensteuer wird direkt bei Entstehen der Steuerschuld abgezogen. Das ist zum einen für den Steuerpflichtigen vorteilhaft, weil er sich um nichts kümmern muss. Er kann somit auch keine fahrlässigen Steuervergehen begehen, da die Quellensteuer automatisch abgezogen wird. Anderseits hat dieses Verfahren auch für den Staat Vorteile, weil dieser nicht jahrelang auf eine Steuererklärung und Steuerleistung des Steuerpflichtigen warten muss. Die Quellensteuer steht dem Staat sofort als Liquidität zur Verfügung. Andere Arten der Quellensteuer werden so vereinfacht abgezogen.

Bei der Lohnsteuer führt der Arbeitgeber die Quellensteuer in Form der Lohnsteuer direkt an den Staat ab zusammen mit den Sozialabgaben. Das Geld für die Quellensteuer ist also sofort beim Finanzamt für den Staat verfügbar. Wenn der Steuerpflichtige eine Steuererstattung beantragt, die auch Teile der Quellensteuer umfassen kann, muss er dieses aktiv selbst tun, was Zeit und Arbeit kostet, in der der Staat die Gelder nutzen kann. Wenn die Quellensteuer als Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt wird, stellt die Bank dem Steuerpflichtigen am Ende des Jahres eine Abrechnung aus, welche die Quellensteuer ausweist und die vom Steuerpflichtigen ggf. bei Erstattungsansprüchen beim Finanzamt einreichbar ist. Die Quellensteuer auf Wertpapiere zählt zu den wichtigsten Arten der Quellensteuer.

Kann man Quellensteuer zurückfordern?

Man kann die Quellensteuer zurückfordern, wenn man bereits Steuern in einem Land bezahlt hat. Es gilt das Prinzip, dass man Doppelbesteuerungen verhindern soll. Auch das persönliche Steueraufkommen kann Auswirkungen auf die Steuerpflicht und Höhe bei der Quellensteuer haben. Die Quellensteuer erfolgt grundsätzlich als pauschale Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass man also die zu viel gezahlte Steuer bei Vermeidung der Doppelbesteuerung selbst vom Finanzamt zurückholen muss. Die Anträge dazu sind beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) im Download verfügbar. Diese Option sollte man auch auf jeden Fall nutzen. Im ungünstigsten Fall zahlt man sonst deutsche Abgeltungsteuer und die ausländische Quellensteuer und hat letztlich eine schlechtere Rendite auf seine Dividende oder Zinsen.

Bei Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Abkommen über die Doppelbesteuerung hat, erfolgt die Erstattung der veranlagten Quellensteuer entweder automatisch oder auf Antrag. Bei Anlagen in den USA ist es in der Regel so, dass die Erstattung nach Zahlung der Dividende oder Zinsen direkt an den Anleger erfolgt. In diesem Fall muss man sich meistens um nichts mehr kümmern.

Bei anderen Staaten muss man selbst aktiv werden und eine Erstattung der doppelt gezahlten Steuern beantragen. In der Schweiz ist das der Fall. Allerdings werden die Beträge aus der Schweiz relativ zeitnah an den Antragsteller zurückgezahlt. Als Beleg gelten immer die ausgestellten Quittungen der Bank, bei der man die Anlage hat und die die fällige Quellensteuer als Abgeltungsteuer einbehält und an das ausländische Finanzamt abführt. Einige Depotbanken im Ausland bieten als Service auch an, dass sie die gezahlte Quellensteuer automatisch erstatten, wenn diese von den Steuerbehörden des anderen Landes wieder erstattet wird. Das ist mitunter der schnellste Weg, eine Doppelbesteuerung und niedrigere Erträge und Dividende oder Zinsen zu vermeiden.

Geringere Renditen durch Quellensteuer vermeiden

In der Regel ist die Quellensteuer auf Aktien und Zinsen aber kein Grund, keine ausländischen Depots zu unterhalten. Vielmehr ist es trotzdem in den meisten Fällen unproblematisch, weil eine Doppelbesteuerung auf jeden Fall zu vermeiden ist. Auch wenn keine automatische Erstattung durch die Depotbank erfolgt, lohnt sich der Antrag bei der ausländischen Steuerverwaltung, da man in der Regel bis zu 15 % der gezahlten Abgeltungssteuer bzw. Quellensteuer zurückerhält.

Insofern ist es also auch unerheblich, inwieweit sich die Prozentsätze der ausländischen Quellensteuer von den in Deutschland geltenden Prozentsätzen unterscheiden. Letztlich gilt immer der in Deutschland zu zahlende Steuersatz.

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